Ordnungsrechtliche Kleinkrämerei

Seit Jahren ist Kreuzberg alljährlich Schauplatz von Randale und Krawall. Jetzt hat das Bezirksamt den Übeltäter ausfindig gemacht: Alkohol, vor allem in Flaschen. Zweifellos enthemmt Alkohol, und zweifellos fliegen im Zuge der Konfrontationen mit der Polizei leere Flaschen oder meinetwegen auch volle Dosen. Und ja, der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag, an dem die Ladenöffnungszeiten per Gesetz eingeschränkt sind. Aber ein Straßenfest lebt auch und gerade von seiner Stellung als Ausnahmezustand: Wo sonst Autos fahren stehen Bühnen, und am Straßenrand gibt es Stände, und da gibt es dann eben auch – einmal im Jahr – Bier zu kaufen. Wenn jetzt das Bezirksamt durch ordnungsrechtliche Kleinkrämerei versucht, die Problematik des 1. Mais zu lösen, dann ist das vor allem eine Bankrotterklärung, die auch die trifft, die einfach friedlich feiern wollen und ihr Bier lieber trinken als es zu werfen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom April 2010.