Ein Happy End für die Kunst

Schwarzlichtkünstler vor Kammergericht erfolgreich

Schwarzlichtkunst von Sinneswandeln.Auch Auftragskunstwerke dürfen nicht so ohne Weiteres zerstört werden. Foto: phils

Sechs Jahre lang haben sich die Schwarzlichtkünstler Sundew und FlashToBe von der Gruppe Sinneswandeln durch alle Instanzen gekämpft – und nun vor dem Berliner Kammergericht Recht bekommen. Mitte 2010 hatten die beiden Künstler für die Schwarzlicht-Minigolf-Anlage im Görlitzer Park zwei aufwendige Installationen und Objekte geschaffen. Sie gingen von einer langjährigen Kooperation inklusive Werkpflege und künstlerischer wie finanzieller Partizipation aus.

Als die Kunstwerke nach circa anderthalb Jahren entfernt und zerstört wurden, klagten sie auf Schadensersatz. Unabhängig davon, ob die Betreiberin Eigentümerin der Werke geworden sei, so ihre Argumentation, sei die Beeinträchtigung eines Werkes durch das Urheberrecht verboten, wenn sie geeignet sei, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Künstlers zu gefährden.

Doch ist eine Zerstörung gewissermaßen »die maximale Beeinträchtigung«, wie es ihre Anwältin Cornelia M. Bauer ausdrückt? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH), bei dem die Schwarzlichtkünstler zuletzt Re­vision eingereicht hatten, Anfang des Jahres grundsätzlich bejaht. Ob das Recht des Eigentümers, mit seinem Eigentum zu machen, was er möchte, oder das Recht des Künstlers an seinem Werk überwiege, bedürfe immer einer gründlichen Interessenabwägung. Damit war die Sache ans Berliner Kammergericht zurückverwiesen worden.

Dort sei es vor allem um die Frage gegangen, ob die Betreiberin der Anlage tatsächlich eine Rückgabe der Werke angeboten habe, berichtet Anwältin Bauer. »Doch das konnte nicht nachgewiesen werden.«

Es ist der erste Fall, in dem nach den neuen Grundsätzen des BGH entschieden wurde. Das Urteil ist damit auch ein Stück Rechtsgeschichte. Vor allem stärke es die Position von anderen Künstlern bei Verhandlungen mit Auftraggebern, ist Bauer überzeugt. »Kunst ist kein reines Handelsgut«, diese Auffassung spiegele sich in dem Urteil wider. Häufig werde mit Referenzen geworben. Jetzt sei endlich klar: »Auch Kunstwerke, die als Auftragsarbeit an eine Person übergeben werden, dürfen nicht ohne Weiteres zerstört werden.«

Weg durch die Instanzen hat viel Zeit, Geld und Nerven gekostet

Schwarzlichtkunst von Sinneswandeln.Schwarzlichtkunst von Sinneswandeln. Foto: Sinneswandeln

Als Folgerung daraus seien eine Kooperation auf Augenhöhe und angemessene Verträge gefragt, so Bauer. Für die beiden Schwarzlichtkünstler geht damit ein Rechtsstreit zu Ende, der viel Zeit, Geld und Nerven gekostet hat. Das zugesprochene Schmerzensgeld falle trotz hart errungenem Sieg kaum ins Gewicht, zumal sie einen Großteil der Kosten der ersten Instanz selbst tragen müssen.

»Am Ende geht es darum, das Bewusstsein dafür zu stärken, dass Kunst einen respektvollen Umgang und eine angemessene Bezahlung braucht«, fasst Schwarzlichtkünstlerin Sundew ihre Motivation für den langwierigen Weg durch die Instanzen zusammen. »Künstlerin ist ein Beruf, von dem Menschen leben müssen, und zur Kunstfreiheit gehört, dass Kunst mit der Gesellschaft kommunizieren darf und nicht einfach aufgrund eines geänderten Geschmacks oder sonstiger Beweggründe ungefragt zerstört wird.« Momentan denke sie darüber nach, eine Diskussionsveranstaltung mit verschiedenen Menschen aus Kultur, Recht und Historik zu organisieren. Ob die Künstler diesen Weg noch einmal gehen würden, sei schwierig zu sagen.

»Man muss die Sache in dem größeren Zusammenhang sehen, dass dabei Positives und neue Rechtswege für alle Künstlerinnen und Künstler entstanden sind. Am Ende ist das eine lange und schwierige Zeit, wo du auf vielen Ebenen, insbesondere in künstlerischer Hinsicht, blockiert wirst. Du ringst darum, dir etwas Verlorenes zurückzuholen und deine künstlerische Integrität zurückzugewinnen.«

Erschienen in der gedruckten KuK vom Januar 2020.