Landeswahlleiter rät von Briefwahl ab

Vorgezogene Bundestagswahl mit neuem Verfahren zur Sitzverteilung

Der Deutsche BundestagVoraussichtlich 630 Sitze im Bundestag sind am 23. Fe­bru­ar zu vergeben. Foto: Bernardo Ferreria / Pixabay

Nach dem Bruch der Ampelkoalition und dem Scheitern der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz findet die nächste Bundestagswahl bereits am 23. Februar (und nicht, wie regulär geplant, am 28. September) statt. 

Bei der Zuteilung der Sitze im Bundestag kommt ein 2023 beschlossenes, neues Verfahren zur Anwendung. Erstmals wird den mit der Erststimme im Wahlkreis gewählten Direktkandidat*innen mit den meisten Stimmen nur dann ein Sitz zugeteilt, wenn das Wahlergebnis durch einen entsprechenden Zweitstimmenanteil gedeckt ist. Wer taktisch wählen will, muss also unter Umständen ein wenig umdenken. Hier stellen wir die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten der wichtigsten demokratischen Parteien kurz in einem Steckbrief vor.

Ob es wie 2021 wieder zu einem Wahlchaos kommen wird, bleibt abzuwarten, aber immerhin findet nicht gleichzeitig eine Wahl zum Abgeordnetenhaus statt. Damals fehlten teilweise ausreichend Stimmzettel, und es bildeten sich lange Schlangen vor den Wahllokalen. Der am Wahlsonntag stattfindende Berlin-Marathon mit seinen großflächigen Straßensperren hatte die Situation zusätzlich erschwert.

Unterdessen nähert sich die Nachfrage nach Briefwahl der 50-Prozent-Marke, teilte Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit. Sie werde damit immer mehr zum Normalfall. Da die Briefwahlunterlagen erst ab 10. Februar verschickt werden können, rät Bröchler dazu, vorzugsweise im Wahllokal zu wählen, um keine Probleme mit den Postlaufzeiten des Wahlbriefs zu bekommen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen direkt im Briefwahllokal abzugeben. Kreuzberger müssen dafür ins Rathaus in die Frankfurter Allee 35/37 in Friedrichshain. Die Briefwahlstelle hat montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet (am 21.2. bis 15 Uhr), zusätzlich am Samstag, 15.2. von 8 bis 14 Uhr. Hier kann die Briefwahl online beantragt werden.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Februar 2025 (auf Seite 1).