Rund eine Stunde Arbeit pro Vorgang

Acht Bezirke fordern Amtshilfe zur Rückerstattung von Sondernutzungsgebühren

Sondernutzung wird gebührenfrei – doch bei der Rückerstattung für 2023 hapert’s. Archivfoto: rsp

Wenn Wirte Tische und Stühle vor die Tür stellen wollen, so kostet sie das ein paar hundert Euro pro Jahr, zumindest wenn dabei öffentliches Straßenland involviert ist. Für 2024, so ein Beschluss des Senats vom Dezember vergangenen Jahres, soll auf die Gebühr für die Genehmigung der Sondernutzung verzichtet werden, um die von Corona, Inflation und steigenden E­ner­gie­kosten gebeutelten Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Die Bezirke wiederum, denen die Gebühren bisher zugutekamen, sollen das fehlende Geld stattdessen vom Senat erhalten – soweit die gute Nachricht.

Doch der Senat hat auch eine Rückerstattung von Gebühren für 2023, die ab Mai letzten Jahres bereits bezahlt wurden, beschlossen. Genauer gesagt: Er hat sie »in den Ermessensspielraum der Bezirke« gestellt. Und hier geht das Problem erst so richtig los.

Von einem Ermessensspielraum könne nämlich gar keine Rede sein, schreiben die Bezirksbürgermeister und Stadträte von acht Bezirken in einem Brief an den Senat. Unter Federführung von Friedrichshain-Kreuzberg haben sich die Bezirke mit einem Amtshilfeersuchen an die zuständigen Senatorinnen Manja Schreiner und Franziska Giffey gewandt. Darin machen sie eine ganz andere Rechnung auf: Rund 10.000 Vorgänge seien insgesamt berlinweit betroffen (davon allein in Friedrichshain und Kreuzberg rund 1.000). All diese Vorgänge müssten nun einzeln rückabgewickelt werden. Wie das Bezirksamt auf Rückfrage mitteilte, gehe man von rund einer Stunde Arbeitszeit pro Vorgang aus.

Der Grund für den hohen Zeitaufwand sei vor allem, dass die Genehmigungen für die Sondernutzung in der Regel für mehrere Jahre beantragt und erteilt würden, so dass zusätzlicher bürokratischer Aufwand bei der anteiligen Rückerstattung entstünde.

Bezirke hatten schon im Dezember Bedenken geäußert

»Dies ist mit den knappen personellen Ressourcen, mit denen die Bezirke ausgestattet sind, schlichtweg unmöglich«, begründen die Bezirke das Amtshilfeersuchen. »Mitarbeitende aus dem Straßen- und Grünflächenamt würden monatelang ausschließlich mit der Rückabwicklung der Gebühren beschäftigt sein, anstatt ihren regulären Aufgaben nachzukommen.«

Im Vorfeld des Erlasses der Sondernutzungsgebühren für 2023 habe der Senat keine Rücksprache mit den Bezirken gehalten, betont Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann in einer Pressemitteilung. »Als Bezirke sind wir in der Umsetzung dieser Entscheidung auf die Unterstützung aus den zuständigen Senatsverwaltungen angewiesen.«Selbstverständlich müsse dabei weiterhin die Zusage gelten, dass den Bezirken keine Kosten anfallen und die Einnahmenausfälle erstattet werden.

Bereits im Dezember hatten die zuständigen Stadträte dem Senat gegenüber rechtliche Bedenken zum Erlass der Gebühren geäußert.

Das Amtshilfeersuchen bezieht sich ausdrücklich nur auf die umstrittene Rückerstattung für das Jahr 2023. Der Erlass der Gebühren für 2024 ist davon nicht betroffen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Februar 2024.

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Erschienen in der gedruckten KuK vom August 2023.

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Erschienen in der gedruckten KuK vom Juli 2023.