Das Ende fürs Vorkaufsrecht?

Bundesverwaltungsgericht kassiert Spekulationsbremse

Haus in der Heimstraße in Berlin-KreuzbergDer Vorkauf des Anstoßes: Dieses Haus hätte nicht an die WBM verkauft werden dürfen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Archivfoto: rsp

Die Nachricht aus Leipzig war ein großer Schock: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet vermutlich das Ende für das kommunale Vorkaufsrecht. Mit diesem Instrument hatte insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg etliche Immobilien dem Spekulationsmarkt entzogen.

Bei Immobilienverkäufen in Milieuschutzgebieten konnten Bezirke bislang zugunsten eines Dritten – etwa einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft – in den Kaufvertrag einsteigen und damit eine drohende Verdrängung der Mieterinnen und Mieter verhindern. Alternativ konnten Käufer eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben, in der sie sich unter anderem verpflichteten, 20 Jahre lang auf mieterhöhende Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten. Doch mit dem mutmaßlichen Aus für das Vorkaufsrecht gibt es auch kein Druckmittel mehr für die Bezirke.

Im konkreten Fall war es um ein Haus in der Heimstraße gegangen, bei dem der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen WBM ausgeübt hatte. Bis 2026 besteht hier zwar noch eine Mietpreisbindung, doch danach bestünde die Gefahr für erhebliche Mietsteigerungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen, so die Argumentation des Bezirks. Doch das Bundesverwaltungsgericht sah es anders als die zwei Vorinstanzen: Allein die Annahme, »dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde«, reiche nicht aus, um das Vorkaufsrecht auszuüben.

Das Urteil – dessen Urteilsbegründung allerdings noch aussteht – »ist ein herber Schlag im Kampf gegen die Spekulation mit Wohnraum und gegen die Verdrängung von Menschen aus ihrer Nachbarschaft«, kommentierte Stadtrat Florian Schmidt auf Twitter.

»20 Jahre sind keine Zeit für eine Stadt«

Der Bundesgesetzgeber müsse schnell eine rechtliche Klarstellung vornehmen und das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten stärken, so Schmidt weiter.

Hier darf sich Schmidt einig wissen mit den Bauministerien der Länder, die sich auf der Bauministerkonferenz Mitte November ebenfalls für eine gesetzliche Sicherung der bisherigen Rechtslage aussprachen – mit einer einzigen Gegenstimme, die erstaunlicherweise aus Bayern kam.

Auch bei einem digitalen Treffen des »Vorkaufsrats XHain« Ende November war das Leipziger Urteil Hauptthema. Die Initiative unterstützt Mieterinnen und Mieter, deren Häuser verkauft werden sollen, bei der Organisation eines Vorkaufs durch eine Genossenschaft oder kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Schon ohne das Urteil laufen die Verfahren, von denen derzeit sieben in der Schwebe sind, nicht immer erfolgreich ab, denn die Frist für den Vorkauf ist mit drei Monaten knapp bemessen und viel Arbeit bleibt an den Bewohnern hängen, die sich oft erst noch organisieren müssen. So wird an dem Abend auch von gescheiterten Bemühungen berichtet.

Nicht zuletzt, da die betroffenen Hausgemeinschaften auch in Konkurrenz zueinander stehen, sei es immer auch willkürlich, wer es schaffe und wer nicht, sagt Aninka Ebert, die den Abend moderierte. Aber auch eine Abwendungsvereinbarung schütze einen nicht unbedingt. »20 Jahre sind eigentlich keine Zeit für eine Stadt.«

Die Hoffnung richtet sich jetzt auf die Urteilsbegründung aus Leipzig, die allerdings noch einige Wochen auf sich warten lassen dürfte. Immerhin besteht die Chance, dass sich das Urteil so spezifisch auf das eine Haus in der Heimstraße bezieht, dass das Vorkaufsrecht für andere Häuser noch zu retten ist.

Um eine Gesetzesänderung wird der Bund trotzdem nicht herumkommen, wenn das bisherige Instrument des Vorkaufsrechts für Milieuschutzgebiete erhalten werden soll.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Dezember 2021.