Über den Dächern von Kreuzberg

Die KuK geht in die Luft

Wir ahnten es schon immer: Kreuzberg ist gar keine Scheibe, sondern eine Kugel. Foto: rsp

Gut zwei Jahre ist es her, als in der Redaktion der Kiez und Kneipe das erste Mal das Bedürfnis aufkam, hoch hinaus zu gelangen, wohlgemerkt nicht selbst, sondern mit einer Kameradrohne. Doch auch wenn das damalige Experiment zwar für ein Selfie aus der Luftperspektive reichte, erwies sich der chinesische Quadrokopter aus dem Elektronikversand leider als relativ schwer steuerbar, so dass aus den damals versprochenen Luftbildern von Kreuzberg vorerst nichts wurde.

Zum Glück hat sich die Technik weiterentwickelt. Anfängerdrohnen, die mittels GPS ihre Position halten und außerdem noch erstaunlich sehenswerte Fotos und Videos abliefern, sind für wenige hundert Euro zu haben. Und so geht unser Drohnenexperiment in die zweite Runde – das Ergebnis ist auf der Mittelseite der August-Ausgabe zu bewundern. Hier gibt es außerdem eine interaktive Panoramatour sowie weitere Bilder von Kreuzberg aus der Vogel- bzw. Drohnenperspektive.

Aber ist das alles eigentlich erlaubt? Kommt drauf an. Seit spätestens Anfang des Jahres muss jedes unbemannte Flugobjekt ein Kennzeichenschild tragen, das den Halter identifiziert, zumindest sobald das Gerät eine Kamera hat. Außerdem muss zwingend eine Haftpflichtversicherung her – vor allem bei älteren Privathaftpflichtpolicen sind Drohnenflüge oft nicht oder nur unzureichend abgedeckt. Überdies muss der »Fernpilot« – ja, so heißt das – eine Art Führerschein machen, wenn die Drohne über einem bestimmten Mindestgewicht liegt.

Und überall ist das Fliegen natürlich auch nicht erlaubt: So gelten Mindestabstände beispielsweise zu Bundesstraßen, JVAs, Bundeswasserstraßen, Krankenhäusern und natürlich zu Flughäfen. Und dann ist da noch die Flugbeschränkungszone ED-R 146, die private Flüge innerhalb eines 3-Seemeilen-Radius rund ums Reichstagsgebäude (und damit quasi in ganz Kreuzberg) faktisch komplett verbietet. Auch wir mussten unsere Flüge in Kreuzberg beim Lagezentrum der Berliner Polizei anmelden, um sicherzustellen, dass nicht eine Demo, ein Staatsbesuch oder irgendein anderer Polizeieinsatz gestört wird. Ganz schön viel Aufwand für ein paar Fotos und Videos, aber auch verständlich.

»Es ist schon sinnvoll, dass es ein Konstrukt gibt, dass nicht jeder alles machen kann«, muss auch Stefan Müller zugeben. Mit seiner Firma Schwebewerk in der Fidicinstraße erstellt er professionelle Drohnenaufnahmen für Filme und Fernsehserien wie »Fast & Furious 6«, »Bad Banks« oder »Dark«. Doch die seit Anfang des Jahres geltende EU-Drohnenverordnung und die Novellierung der Luftverkehrs-Ordnung stellen den Berufsfernpiloten vor große Herausforderungen. Während die für Hobbypiloten relevante »Open«-Kategorie jetzt zwar einigermaßen nachvollziehbar geregelt ist, haben sich die Bedingungen für größere und schwerere Drohnen, die in der Nähe von Menschen oder Wohngebieten geflogen werden sollen und damit in die Kategorie »Specific« fallen, verkompliziert. Gab es früher zumindest ein eingespieltes System, nachdem sich Aufstiege außerhalb allgemeiner Erlaubnisse einzeln beantragen ließen, so ist der bürokratische Aufwand nun so stark gewachsen, dass sich aktuell schlicht keine Einzelanträge für Filmproduktionen realisieren lassen.

Von einer Behörde bekam Müller den Rat: »Fliegen Sie doch in der ‚Open‘-Kategorie.« Doch damit sind keine innerstädtischen Flüge möglich: Ab 250 Gramm Startgewicht ist faktisch Schluss, wenn Aufnahmen in Wohngebieten gemacht werden sollen, selbst dann, wenn ohnehin der ganze Block für Filmarbeiten gesperrt ist. Die größte Schwebewerk-Drohne wiegt aber mindestens 50 Mal so viel und ist dafür ausgelegt, eine digitale Filmkamera wie die Arri Alexa Mini zu transportieren, die je nach verwendetem Objektiv ebenfalls etliche Kilogramm auf die Waage bringt.

12,5 Kilo bringt die größte Drohne vom Schwebewerk auf die Waage – und kann nochmal so viel Nutzlast tragen. Foto: rsp

In Sachen Filmdrohnen ist Stefan Müller gewissermaßen ein Veteran. 2010 baute er seine erste Drohne, die eine Canon EOS 5D (eine digitale Spiegelreflexkamera, die damals häufig für kleinere Produktionen eingesetzt wurde) nicht nur tragen, sondern eben auch ansteuern konnte. Die Aufnahmen waren so sensationell, dass sich die Produktionsfirma, für die er damals als Kameraassistent arbeitete, kaum vor Aufträgen retten konnte. Insbesondere die Werbebranche entdeckte die Luftaufnahme als neuen Gold-Standard. Im Kinobereich wurde zunehmend mit Digitalkameras gedreht, und als Müller 2011 den weltweit ersten Multikopter baute, mit dem sich die frisch erschienene Red-Epic-Kamera am Filmset einsetzen ließ, sprangen auch immer mehr Filmproduktionen auf den Zug auf. Heute kommt kaum ein Film ohne Drohnenaufnahmen aus.

Eine Ende ist kaum in Sicht: Von den gut 430.000 Drohnen, die laut Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft in Deutschland umherfliegen, werden deutlich über 10 Prozent kommerziell genutzt, Tendenz steigend. Der Markt für private Drohnen scheint dagegen weitgehend gesättigt zu sein, vielleicht auch, weil sich herumgesprochen hat, dass es gewisse Regularien gibt, an die man sich halten muss. Wer das Einhalten von Gesetzen nicht grundsätzlich scheut, kann heute aber verhältnismäßig preiswert in ein spannendes Hobby an der frischen Luft einsteigen. Die neue »Aerial Unit« der KuK bleibt jedenfalls dran.

Hier gibt’s mehr Luftbilder von uns zu sehen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom August 2021.