Deutliches Warnsignal

Wenn attraktive Altbauhäuser luxussaniert und in teure Eigentumswohnungen umgewandelt werden, wie dies seit Jahren in Kreuzberg passiert, dann ist das zwar tragisch für das Kiezgefüge im Allgemeinen und die betroffenen Mieter im Besonderen, aber in gewisser Weise immerhin noch nachvollziehbar. Stichwort: Angebot und Nachfrage. Dass sich Spekulanten jetzt aber um das traditionell nicht gerade unproblematische »Neue Kreuzberger Zentrum« am schlagzeilenträchtigen Kotti reißen, sollte uns ein Warnsignal sein. Alle Beteuerungen von Immobilienhaien, es ginge ihnen ja irgendwie auch immer um so etwas wie Stadtentwicklung, verkommen damit zur Farce. Hier geht es nur um knallhart kalkulierten Profit und sonst nichts. Zu einem Verkauf gehören aber immer zwei. So werden sich auch die derzeitigen Eigentümer fragen lassen müssen, ob sie nicht eine Verantwortung für ihre Mieter haben. Man muss nämlich keineswegs immer an den Meistbietenden verkaufen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom April 2017.

Bezirk prüft Vorkaufsrecht fürs NKZ

Privater Investor bietet 60 Millionen für den Wohnblock am Kotti

Vom sozialen Brennpunkt zum Spekulations­objekt? Foto: rsp

Knapp 60 Millionen Euro sollen Medienberichten zufolge von einem privaten Investor für das »Zentrum Kreuzberg« geboten worden sein. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG unterlag in der Bieterrunde knapp.

Mit dem Verkauf droht den über tausend Bewohnern des in den Siebzigern als »Neues Kreuzberger Zentrum« (NKZ) errichteten Stahlbetonbaus mutmaßlich die Verdrängung. Deshalb will der Bezirk jetzt prüfen, ob und wie er sein Vorkaufsrecht ausüben kann, um die Umwandlung in ein Spe­ku­la­tions­objekt abzuwenden. Dieses bereits mehrfach angewandte Instrument ist allerdings ein »Vorkaufsrecht für Dritte«, das heißt, es braucht einen Käufer, der bereit und in der Lage ist, wenigstens einen Großteil des Kaufpreises aufzubringen. Im Falle einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft könnte der Senat dann mit dem Differenzbetrag aushelfen. Unklar ist auch, zu welchem Preis der Bezirk in den – noch gar nicht existierenden – Kaufvertrag einsteigen kann. Nur wenn der Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert liegt, könnte dieser angesetzt werden.

»Ich kann den Eigentümern nur dringend empfehlen, diesen Deal nicht tatenlos über sich ergehen lassen«, sagt Baustadtrat Florian Schmidt. Sollte es wegen Geltendmachung des Vorkaufsrechts zu einem Rechtsstreit kommen, könnte sich der über Jahre hinziehen.

Kommentar: Deutliches Warnsignal

Erschienen in der gedruckten KuK vom April 2017.