Streit um Wahlkreisaufteilung eskaliert

Bezirksaufsicht spricht ein Machtwort

Wahlkreiskarte des Bezirks Friedrichshain-KreuzbergDie vermutlich endgültige Aufteilung der Wahlkreise für die Berlinwahl 2026. Quelle: BVV

Der von den Grünen eingebrachte und vom Bezirksamt (BA) qua Bürgermeisterinnenmehrheit in Pattsituationen beschlossene Entwurf zur Einteilung der Wahlkreise im Bezirk für die am 20. September 2026 anstehende Berlinwahl stieß bei den anderen Parteien der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf heftigen Gegenwind. Kiez und Kneipe berichtete ausführlich in der September-Ausgabe.

Und so stimmte die BVV mit der Mehrheit von SPD, Linken und CDU dann auch in einer  eigens einberufenen Sondersitzung am 8. September dafür, den Bezirksamtsbeschluss aufzuheben und stattdessen den ersten der beiden Entwürfe des Bezirkswahlamts für die Wahlkreiseinteilung gelten zu lassen.

Dies war insofern ein Novum, als dass es normalerweise nicht üblich ist, dass eine Berliner BVV einen Bezirksamtsbeschluss ändert. 

Das Bezirksamt wiederum beanstandete den Beschluss der BVV und wandte sich zur Klärung des Konflikts an die Bezirksaufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Ob dieses Vorgehen so korrekt war oder nicht vielmehr nur die BVV das Recht habe, die Bezirksaufsicht anzurufen, war die Grundlage weiterer Debatten und führte dazu, dass am 15. September dann auch von der BVV ein Antrag auf Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde gestellt wurde.

Die Bezirksaufsicht ihrerseits reagierte schnell, allein schon, um den Wahltermin sicherzustellen, denn die Veröffentlichung der Wahlkreise im Amtsblatt muss bis zum 4. Oktober stattfinden, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherzustellen.

Bereits am 18. September entschied sie, dass die Beanstandung des BA aufgehoben sei und somit der BVV-Beschluss Bestand habe. »Nach alledem gilt die von der BVV beschlossene Wahlkreisaufteilung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg« lautet der letzte Satz der achtseitigen Entscheidung der Bezirksaufsicht. Begründet wird dies mit der Aufgabe der BVV, eine politische Kontrolle der Geschäftsführung des Bezirksamts wahrzunehmen.

Die Neuaufteilung der Wahlkreise war notwendig geworden, weil Friedrichshain-Kreuzberg zur 2026er Wahl nur noch fünf und nicht mehr wie bisher sechs Wahlkreise haben wird. Grund ist ein Rückgang der Anzahl der im Bezirk lebenden Wahlberechtigten.

Opposition lobt Entscheidung

Die Fraktionen der SPD, der Linken und der CDU begrüßten die Entscheidung der Bezirksaufsicht. 

So schrieb die SPD-Fraktion in einer Pressemitteilung vollmundig von einem »Sieg der Demokratie« und einer »mächtigen Klatsche für  die grüne Bezirksbürgermeisterin«.

Der Ausgang der Streitereien zwischen den beiden bezirklichen Instanzen mag zukunftsweisenden Charakter haben, wenn es um die Machtverhältnisse zwischen den Bezirksparlamenten und den Bezirksämtern der Berliner Bezirke geht.

Der ordnungsgemäßen Durchführung der Abgeordneten- und BVV-Wahlen am 26. September 2026 jedenfalls scheint jetzt nichts mehr viel im Wege zu stehen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Oktober 2025 (auf Seite 1).

Da waren’s nur noch fünf

Neue Wahlkreisaufteilung für die Berlinwahl 2026 beschlossen

Die von den Grünen erarbeitete Vorlage für die neuen Wahlkreise sowie die alten Wahlkreise mit den Ergebnissen der GrünenDie von den Grünen erarbeitete Vorlage für die neuen Wahlkreise sowie die alten Wahlkreise mit den Ergebnissen der Grünen. Karte: BA Friedrichshain-Kreuzberg

Am 20. September 2026 werden in Berlin die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Bezirksverordneten neu gewählt. Den Termin beschloss der Berliner Senat im Juni diesen Jahres. Ebenfalls beschloss er, dass Friedrichshain-Kreuzberg künftig nur noch fünf statt wie in den letzten Jahren sechs Wahlkreise haben soll. 

Solche demographiebedingten Verschiebungen passieren gelegentlich, denn das Berliner Wahlgesetz schreibt vor, dass auf alle Wahlkreise eine möglichst gleich große Anzahl von Wahlberechtigten entfallen soll.

Die genaue Verortung der Wahlkreise wiederum obliegt dann jeweils den Bezirken.

Das Friedrichshain-Kreuzberger Wahlamt machte sich an die Arbeit und erarbeitete zwei Vorschläge für eine neue Aufteilung. Parallel dazu entwickelte die Grüne Fraktion ihren eigenen Entwurf. 

Am 12. August stimmte das Bezirksamt (BA) über die Entwürfe ab. Die drei Stadträte der Linken, der SPD und der CDU votierten für einen der Entwürfe des Wahlamts, die beiden Grünen Stadträte sowie Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann für den eigenen Entwurf. Bei einem Patt im BA zählt die Bürgermeisterinnenstimme doppelt, so dass die Entscheidung  für die Grünen-Version ausfiel.

Linke, SPD und CDU erheben Vorwürfe gegen die Vorlage der Grünen

Die in der Abstimmung unterlegenen Fraktionen sind mit der von den Grünen vorgelegten Wahlkreiseinteilung unzufrieden und erheben den Vorwurf, die Grenzen seien absichtlich so gezogen worden, dass die Grünen die Chance hätten, alle Wahlkreise zu gewinnen.

In 2023 waren bereits fünf der sechs Wahlkreise an die Partei gegangen, lediglich im damaligen Wahlkreis 4 im westlichen Friedrichshain hatte der Kandidat der Linken, Damiano Valgolio, das Direktmandat geholt.

»Ganz offensichtlich und schamlos wurden hier die Wahlkreisgrenzen nach politischem Interesse verschoben«, äußerte dieser gegenüber dem Tagesspiegel.

In der Tat beinhaltet der neue Wahlkreis 4 einige Kreuzberger Wahlbezirke südlich der Spree, in denen 2023 die Grünen die Mehrheit hatten.

Dass die beschlossenen Zuschnitte völlig an der Lebensrealität der Menschen vor Ort vorbei gingen, beklagt dort auch Cornelius Brandmiller, Co-Vorsitzender der SPD Friedrichshain-Kreuzberg. »Es ist erschreckend, wie wenig Wert die Grünen auf die gewachsenen Strukturen unserer Kieze legen.« 

Allerdings hatte auch der von den drei anderen Fraktionen favorisierte Entwurf des Wahlamts einen teilbezirksübergreifenden Wahlkreis, nämlich den im Südosten gelegenen Wahlkreis 3 (nach neuer Zählung), der einen Teil des alten Kreuzberger Wahlkreises 2 sowie den Süden des alten Friedrichshainer Wahlkreises 6 zusammengefasst hätte. 

Der Bezirkswahlleiter jedenfalls erklärte beide Varianten für rechtlich zulässig.

 

Erschienen in der gedruckten KuK vom September 2025 (auf Seite 1).