Abends länger draußen saufen?

Senat plant neues Gaststättengesetz

»Biergarten«-SchildZumindest in sogenannten Ausgehvierteln soll künftig längere Außengastronomie erlaubt sein. Symbolbild: rsp

Der Senat hat einen Entwurf für ein neues Gaststättengesetz auf den Weg gebracht, das nicht nur längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie ermöglichen soll, sondern auch vereinfachte Verfahren bei der Eröffnung neuer Betriebe verspricht. Nach dem Willen von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) soll das Gesetz noch in diesem Sommer in Kraft treten.

In Ausgehvierteln soll die Bewirtung vor der Tür künftig bis 23 Uhr gestattet sein, freitags, samstags und vor Feiertagen sogar bis Mitternacht. Bisher ist per Gesetz überall um 22 Uhr Schluss, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Ausgehviertel seien »Bereiche, die durch eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs geprägt sind und besonders abends und nachts viel Publikumsverkehr verzeichnen«, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats. Als Beispiel nannte Giffey unter anderem die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Zusätzlich könnten die Bezirke Bereiche festlegen, die als Ausgehviertel gelten, die Außenöffnungszeiten zum Schutz der Anwohnenden aber auch eingrenzen.

»Im bisherigen Gesetzentwurf des Senats ist nicht geregelt, auf Grundlage welcher konkreter Kriterien die Ausgehviertel definiert werden sollen«, erklärt indessen Sara Lühmann, Pressesprecherin des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. »Auch stellen sich Fragen der Gleichbehandlung.« Diese Fragen müssten zunächst geklärt werden. Derzeit existiere im Bezirksamt daher noch keine konkrete Planung zur Umsetzung des Gesetzes.

Lühmann weist noch auf ein anderes Problem hin: »Die Durchführung von Kontrollen zum jeweiligen Ende der erlaubten Öffnungszeit für Außengastronomie dürfte schwierig werden, da eine Konformität mit der landesweit geltenden behördlichen Dienstzeit für die Ordnungsämter weitgehend nicht besteht.«

»Erhebliche finanzielle und rechtliche Unsicherheiten« für Wirte

Probleme beim geplanten Gaststättengesetz sehen Bezirksstadträtin Annika Gerold und ihre Amtskollegin Dr. Saskia Ellenbeck aus dem Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg auch hinsichtlich der vorgesehenen Entbürokratisierung bei Neugründungen. Vorgesehen ist, dass das bisherige Erlaubnisverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Es fände also nicht wie bisher eine Prüfung im Vorfeld statt, ob alle Vorschriften eingehalten werden, sondern stattdessen nachträgliche Kontrollen.

Die versprochene Vereinfachung der Verfahren werde mit dem Gesetz aber gerade nicht erreicht, kritisieren die Bezirke.

»Statt den Betrieben mehr Sicherheit zu geben, indem sie sich auf klare und überprüfte Anforderungen verlassen können, sehen sich viele Gastronom*innen nun einem unklaren Prozess ausgesetzt, der mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist«, so die Stadträtinnen in einer Pressemitteilung. Zudem sorge die Vermischung von Gaststättenrecht und Immissionsschutz für mehr Bürokratie, anstatt sie zu reduzieren. »Hier werden wichtige Kon­troll­mecha­nis­men übergangen und notwendige Anpassungen an lokale Gegebenheiten verhindert.« 

Die Umstellung auf ein Anzeigeverfahren könne dazu führen, dass Investitionen und Betriebsentscheidungen im Nachhinein revidiert werden müssen, etwa wenn nachträgliche Kontrollen Mängel feststellen oder Rück- oder Umbauten erforderlich machten.

Erschienen in der gedruckten KuK vom April 2026 (auf Seite 1).

Rund eine Stunde Arbeit pro Vorgang

Acht Bezirke fordern Amtshilfe zur Rückerstattung von Sondernutzungsgebühren

Sondernutzung wird gebührenfrei – doch bei der Rückerstattung für 2023 hapert’s. Archivfoto: rsp

Wenn Wirte Tische und Stühle vor die Tür stellen wollen, so kostet sie das ein paar hundert Euro pro Jahr, zumindest wenn dabei öffentliches Straßenland involviert ist. Für 2024, so ein Beschluss des Senats vom Dezember vergangenen Jahres, soll auf die Gebühr für die Genehmigung der Sondernutzung verzichtet werden, um die von Corona, Inflation und steigenden E­ner­gie­kosten gebeutelten Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Die Bezirke wiederum, denen die Gebühren bisher zugutekamen, sollen das fehlende Geld stattdessen vom Senat erhalten – soweit die gute Nachricht.

Doch der Senat hat auch eine Rückerstattung von Gebühren für 2023, die ab Mai letzten Jahres bereits bezahlt wurden, beschlossen. Genauer gesagt: Er hat sie »in den Ermessensspielraum der Bezirke« gestellt. Und hier geht das Problem erst so richtig los.

Von einem Ermessensspielraum könne nämlich gar keine Rede sein, schreiben die Bezirksbürgermeister und Stadträte von acht Bezirken in einem Brief an den Senat. Unter Federführung von Friedrichshain-Kreuzberg haben sich die Bezirke mit einem Amtshilfeersuchen an die zuständigen Senatorinnen Manja Schreiner und Franziska Giffey gewandt. Darin machen sie eine ganz andere Rechnung auf: Rund 10.000 Vorgänge seien insgesamt berlinweit betroffen (davon allein in Friedrichshain und Kreuzberg rund 1.000). All diese Vorgänge müssten nun einzeln rückabgewickelt werden. Wie das Bezirksamt auf Rückfrage mitteilte, gehe man von rund einer Stunde Arbeitszeit pro Vorgang aus.

Der Grund für den hohen Zeitaufwand sei vor allem, dass die Genehmigungen für die Sondernutzung in der Regel für mehrere Jahre beantragt und erteilt würden, so dass zusätzlicher bürokratischer Aufwand bei der anteiligen Rückerstattung entstünde.

Bezirke hatten schon im Dezember Bedenken geäußert

»Dies ist mit den knappen personellen Ressourcen, mit denen die Bezirke ausgestattet sind, schlichtweg unmöglich«, begründen die Bezirke das Amtshilfeersuchen. »Mitarbeitende aus dem Straßen- und Grünflächenamt würden monatelang ausschließlich mit der Rückabwicklung der Gebühren beschäftigt sein, anstatt ihren regulären Aufgaben nachzukommen.«

Im Vorfeld des Erlasses der Sondernutzungsgebühren für 2023 habe der Senat keine Rücksprache mit den Bezirken gehalten, betont Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann in einer Pressemitteilung. »Als Bezirke sind wir in der Umsetzung dieser Entscheidung auf die Unterstützung aus den zuständigen Senatsverwaltungen angewiesen.«Selbstverständlich müsse dabei weiterhin die Zusage gelten, dass den Bezirken keine Kosten anfallen und die Einnahmenausfälle erstattet werden.

Bereits im Dezember hatten die zuständigen Stadträte dem Senat gegenüber rechtliche Bedenken zum Erlass der Gebühren geäußert.

Das Amtshilfeersuchen bezieht sich ausdrücklich nur auf die umstrittene Rückerstattung für das Jahr 2023. Der Erlass der Gebühren für 2024 ist davon nicht betroffen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Februar 2024.

Jeden Tag X-Hain-Terrassen

Bezirk stellt Gastro und Einzelhandel wieder Straßenflächen zur Verfügung

Glas mit Aperol Spritz auf einem Tisch auf der StraßeSo romantisch kann ein Abend auf der Straße sein, wenn die Autos verbannt werden und stattdessen der Parkraum möbliert wird.
Foto: rsp

Im Sommer des vergangenen Jahres feierten sie Premiere, die X-Hain-Terrassen. An Wochenenden konnten Gastronomen vor ihrem Betrieb die Parkplätze für sich reklamieren und dort Stühle und Tische aufbauen. Jetzt sind die X-Hain-Terrassen zurück. Mit der Wiedereröffnung der Außen­gastronomie ermöglicht der Bezirk auch wieder die Pop-up-Bestuhlung. Es gibt allerdings einen ganz entscheidenden Unterschied: Die Aktion beschränkt sich nicht mehr nur auf die Wochenenden. Das Angebot gilt nun durchgängig. Alles, was es dafür braucht, ist ein Antrag beim Bezirksamt – und der ist kostenlos.

Aber nicht nur Gastronomen sollen von der Regelung profitieren. Auch der Einzelhandel kann sich um X-Hain-Terrassen bewerben, etwa um Verkaufs- oder Präsentationsstände aufzubauen. Auch soziale Projekte sollen so schnell und unbürokratisch zu Flächen, etwa für Veranstaltungen, kommen.

Die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann, begründet die Rückkehr der X-Hain-Terrassen so: »In den Zeiten der fortlaufenden Corona-Einschränkungen wollen wir den X-Hainer*innen wieder ein kleines Stück mehr Freiheit ermöglichen und Gastronomen helfen, ihren Betrieb durch das Jahr 2021 zu bringen. Wir haben aus den Erfahrungen des Vorjahres gelernt und machen das Angebot an die Gastronomie an allen Wochentagen und nicht nur am Wochenende.« Vorausgesetzt, es gibt in der Corona-Entwicklung nicht noch einmal eine dramatische Kehrtwende, dann gilt die Regelung bis zum 31. Dezember.

Wo es überall X-Hain-Terassen gibt, darüber gibt die Website ­fixmyberlin.de/friedrichshain-kreuzberg/terrassen Aufschluss. Dort kann auch eine X-Hain-Terrasse beantragt werden.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Juni 2021.