Senat macht den Deckel drauf

Gesetz zum Mietenstopp soll im Januar beschlossen werden und rückwirkend gelten

Es war der Aufreger in den letzten Monaten, und viel ruhiger ist es um den Berliner Mietendeckel auch nicht geworden, seit ihn der Berliner Senat am 22. Oktober nun endgültig auf den Weg gebracht hat.

Das Abgeordnetenhaus soll Anfang des neuen Jahres über den Mietendeckel abstimmen, der dann rückwirkend zum 18. Juni diesen Jahres wirksam werden soll.

Im Gegensatz zu dem ersten Entwurf von Stadtentwicklungssenatorin Lompscher, der im Sommer bekannt wurde, ist die jetzige Vorlage entschärft worden. Viele Aussnahmeregelungen sollen zum Beispiel verhindern, dass Kleinvermieter durch den Mietendeckel über die Maßen belastet werden.

Doch im Wesentlichen gilt, dass die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden. Aber es gibt Ausnahmen. So kann ab 2022 die Miete pro Jahr um 1,3 Prozent angehoben werden, wenn die Miete bis dahin unterhalb des Mietspiegels lag.

Auch Modernisierungen können nun wieder auf die Miete umgeschlagen werden, allerdings nur mit einem Euro pro Quadratmeter. Das soll verhindern, dass durch teure Luxussanierungen die Miete schlagartig explodiert. Kritiker hingegen befürchten, dass Wohnungen gar nicht mehr saniert werden, ja dass nicht einmal repariert wird.

Eine Tabelle gibt Auskunft darüber, wie hoch die Miete pro Quadratmeter in Zukunft sein darf. Das richtet sich nach Ausstattung und Baujahr der Wohnung. Die Lage spielt indes keine Rolle.

So bewegt sich die Mietenobergrenze zwischen 3,95 Euro/m² für eine 100 Jahre alte Wohnung ohne Bad und Sammelheizung bis hin zu 9,80 Euro/m² für eine Wohnung mit Erstbezug 2003 bis 2013 mit Sammelheizung und Bad.

Wer 20 Prozent mehr als in der Tabelle angegeben bezahlt, kann die Miete laut Senatsvorlage auch kappen. In diesem Fall spielt die Lage aber dann doch eine Rolle. In der Vorlage heißt es:

»Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache Lage (-28 ct/m²), mittlere Lage (-9 ct/m²) und gute Lage (+74 ct/m²) berücksichtigt. Die Regelungen werden erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet.«

Es gibt auch noch einige andere Ausnahmen.

So findet sich in der Mietentabelle zum Beispiel folgende Ergänzung:

»Liegt der Wohnraum in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, erhöht sich die Mietobergrenze um einen Zuschlag von zehn Prozent.

Für Wohnraum mit moderner Ausstattung erhöht sich die Mietobergrenze um 1 Euro. Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn der Wohnraum wenigstens drei der folgenden fünf Merkmale aufweist: 1) schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug, 2) Einbauküche, 3) hochwertige Sanitärausstattung, 4) hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume und/oder 5) Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m²a).«

Inzwischen wird also munter über den Mietendeckel diskutiert und kaum noch über den Volksentscheid »Deutsche Wohnen enteignen«. Im Sommer noch hatte der Senat rundweg bestritten, dass der Mietendeckel und ein mögliches Enteignungsgesetz irgendetwas miteinander zu tun haben könnten.

Auf dem Landesparteitag der SPD hörte sich das nun allerdings ganz anders an. Die Genossen sollten darüber abstimmen, ob sich die SPD der Initiative anschließen solle oder nicht – sprich: ob auch sie für die Enteignung der gro­ßen Wohnbauunternehmen wie etwa Deutsche Wohnen oder Vonovia eintritt.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller sprach sich auf dem Parteitag klar dagegen aus. Und die Begründung lässt aufhorchen: » Wenn die SPD jetzt beschließt, wir sind für eine Vergesellschaftungsinitiative, wird der Mietendeckel untergeordnet«. Damit ist klar: Entweder Mietendeckel oder Enteignung.

Die Abstimmung lieferte dann ein ziemlich klares Ergebnis: 137 Genossen stimmten gegen das Enteignungsgesetz, 97 waren dafür.

Die Initiative »Deutsche Wohnen enteignen« reagierte enttäuscht und twitterte: »60% der Delegierten auf dem SPD #LPT19 haben gegen die Unterstützung unserer Kampagne gestimmt. Damit verpasst die SPD eine Chance, sich wirklich auf die Seite der Mieter*innen zu stellen.«

Erschienen in der gedruckten KuK vom November 2019.