Und nochmal an die Urne

In 18 Kreuzberger Wahlkreisen wird die Bundestagswahl wiederholt

Die kombinierte Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl im September 2021 verlief in vielen Berliner Wahllokalen ausgesprochen chaotisch. Nachdem im Februar 2023 wegen der zahlreichen Wahlpannen bereits die komplette Berlin­wahl wiederholt werden musste, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass in 455 der insgesamt 2.257 Berliner Wahlbezirke auch die Bundestagswahl wiederholt werden soll, und zwar am 11. Februar 2024.

Wahlbezirk(e) Wahllokal Adresse PLZ
124, 125 Adolf-Glaßbrenner-Grundschule Hagelberger Str. 34 10965
225, 226 Aziz-Nesin-Grundschule Urbanstr. 15 10961
201 Bezirksamt FK Schlesische Str. 27A 10997
128 129 Charlotte-Salomon-Grundschule Großbeerenstr. 40 10965
204 Fichtelgebirge-Grundschule Görlitzer Ufer 2 10997
217 Hermann-Hesse-Gymnasium Böckhstr. 36 10967
210, 213, 214 Hunsrück-Grundschule Manteuffelstr. 79 10999
223 Jugendtreff Drehpunkt Urbanstr. 44 10967
116 Leibniz-Gymnasium Schleiermacherstr. 23 10961
224 Lemgo Grundschule Böckhstr. 5 10967
208 Rosa-Parks-Grundschule Reichenberger Str. 64 10999
318, 320 Stadtteilzentrum des Kotti e.V. Oranienstr. 34 10999

In Kreuzberg sind 18 Urnenwahlbezirke sowie die dazugehörigen 28 Briefwahlbezirke betroffen (siehe Tabelle). Wer sich nicht mehr an die Nummer seines Wahlbezirks erinnert, kann auf der Seite des Landeswahlleiters nach seiner Adresse suchen. Wahlberechtigt sind die Personen, die zum jetzigen Zeitpunkt in den entsprechenden Wählerverzeichnissen stehen – also auch in den Monaten nach der Bundestagswahl zugezogene Menschen, nicht aber solche, die mittlerweile anderswo wohnen.

Gewählt wird wie gewohnt mit der Erststimme ein*e Direktkandidat*in und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Dabei stehen dieselben Personen zur Wahl wie zur Bundestagswahl 2021. Canan Bayram (Grüne), die mit großem Abstand das Direktmandat für den Wahlkreis 83 gewonnen hat, wird um dieses nicht bangen müssen. Anders sieht es beim Zweitplatzierten Pascal Meiser (Linke) aus, der bei einem deutlich schlechteren Abschneiden seiner Partei in Kombination mit einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung womöglich seinen über die Landesliste gewonnenen Sitz wird abgeben müssen. Cansel Kiziltepe (SPD), die ihr über die Landesliste ihrer Partei gewonnenes Bundestagsmandat mittlerweile zugunsten der Position als Berliner Senatorin für Arbeit und Soziales niedergelegt hat, steht ebenfalls wieder zur Wahl und müsste ggf. ihr Mandat ablehnen, wenn sie weiter Senatorin bleiben möchte.

Zum Kandidieren verdammt

Der kommende Wahlkampf steckt voller Absurditäten

Lange Schlange vor einem WahllokalZwei Stunden anstehen für nichts. Die Berlin-Wahl vom September 2021 wird wiederholt. Foto: psk

»Ich freue mich ganz unglaublich darauf«, sagt Oliver Nöll und die beißende Ironie ist nicht zu überhören. Als Bezirksstadtrat unter anderem für Bürgerdienste fällt die Vorbereitung für die Wiederholung der Berlinwahl in sein Ressort. An der Person des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters lässt sich der ganze Irrsinn dieser Wahlwiederholung ziemlich gut verdeutlichen.

Der ehemalige Spitzenkandidat der Linken muss erneut für die BVV kandidieren, obwohl er als Bezirksstadtrat der BVV gar nicht angehören darf. Seinen Job im Rathaus wird er auch über den 12. Februar hinaus behalten können, denn im Gegensatz zum Senat bleiben die Bezirks­ämter in ihrer Besetzung erhalten – es sei denn, ein Bezirksstadtrat wird mit Zweidrittel-Mehrheit abgewählt. Eine solche Mehrheit scheint gegen keinen Bezirksstadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg in Sicht.

Wie er allerdings Wahlkampf führen und gleichzeitig die Wahl vorbereiten soll, ist Oliver Nöll jedoch einigermaßen schleierhaft.

Auch Hannah Lupper muss erneut kandidieren. Die SPD-Kandidatin ist im Wahlkreis 1 angetreten, ausgerechnet gegen Katrin Schmidberger, die Stimmenkönigin der Grünen. »Alle Parteien haben die Wahlplakate schon vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Auftrag gegeben«, erzählt Hannah Lupper. Natürlich wird sie sich auch dieses Mal wieder voller Elan in den Wahlkampf stürzen. Ein mulmiges Gefühl hat sie diesmal allerdings schon. Sie wurde von einem Stalker verfolgt und hatte das in der Presse auch öffentlich gemacht. Und ausgerechnet nun wird ihr Gesicht bald wieder auf Hunderten von Wahlplakaten zu sehen sein. Sehr glücklich ist sie bei dem Gedanken nicht. Aber sie ist von Gesetzes wegen verpflichtet anzutreten.

Berlin droht nun der Dauerwahlkampf

Wäre es übrigens nach den gesetzlichen Fristen gegangen, dann hätten in der Heiligen Nacht die ersten Plakate aufgehängt werden dürfen. Die Parteien haben sich aber geeinigt: Nun darf erst ab 2. Januar plakatiert werden. Für Hannah Lupper ist das eigentlich immer noch zu früh. Sie denkt an Wahlkampfhelfer, die in das neue Jahr feiern »und am nächsten Tag auf Metallleitern klettern müssen.«

Wer den neuen Wahlkampf nun eigentlich finanziert, ist weder der SPD-Kandidatin noch dem Bezirksstadtrat von der Linken klar. Wie das mit der Wahl­kampf­kos­ten­rück­er­stattung aussieht, weiß derzeit wohl niemand genau.

Es ist nicht die einzige Frage, die bislang noch ungeklärt ist. Ist eine beantwortet, so scheinen sich gleich zwei neue zu stellen. Sowohl Hannah Lupper als auch Oliver Nöll erinnern allerdings auch daran, dass diese Situation einzigartig ist. Noch nie hat in Berlin eine komplette Wahl wiederholt werden müssen. »Es gibt einfach keinen Präzedenzfall«, meint Oliver Nöll.

Er kann zwar davon ausgehen, dass er Bezirksstadtrat bleibt, doch was geschieht, wenn die SPD die Linke überholt? Wird dann Kollege Andy Hehmke stellvertretender Bezirksbürgermeister? Oliver Nölls offene Antwort: »Ich weiß es nicht.«

Hannah Lupper treibt derweil noch eine ganz andere Frage um. Sie rechnet vor, dass nach der Berlinwahl im Jahr darauf die Europawahl, dann die Bundestagswahl und danach schon die nächste reguläre Berlinwahl folgen. »Wir haben dann fünf Jahre jedes Jahr Wahlkampf. Und im Wahlkampf wird keine Politik gemacht«, meint sie und befürchtet nun den völligen politischen Stillstand.

In einem sind sich parteiübergreifend wohl die meisten Akteure einig: Das ist ein Wahlkampf, den niemand wirklich will.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Dezember 2022.

Balanceakt zwischen Wahl und Bürgerservice

Oliver Nöll erklärt, wie er beides gleichzeitig in Griff bekommen will

Eingangstüren des Rathaus KreuzbergDie Bürgerämter sollen trotz Wahlvorbereitung offen bleiben. Foto: psk

90 Tage Zeit für etwas, was eigentlich ein Jahr erfordert. Die Vorbereitung für die Wiederholung der Berlinwahl am 12. Februar ist eine Mammut­aufgabe für die örtliche Verwaltung. In anderen Bezirken hat man darauf bereits mit der Schließung von Bürgerämtern reagiert. In Friedrichshain-Kreuzberg soll es nach Möglichkeit nicht dazu kommen, erklärt der zuständige Stadtrat für Bürgerdienste, Oliver Nöll. 

Lediglich das Ausbildungs-Bürgeramt in der Schlesischen Straße sei bislang etwas zurückgefahren worden. Wahlvorbereitung und Bürgerdienste sollen so wenig wie möglich miteinander kollidieren. Vor der letzten Wahl habe es 18.000 Terminabsagen gegeben. Das will Oliver Nöll dieses Mal vermeiden – trotz der besonderen Situation.

Um das alles zu bewältigen, werden nun kurzfristig 40 bis 50 Mitarbeiter für ein Vierteljahr eingestellt. Dadurch entsteht auch ein erhöhter Raumbedarf, der ebenfalls gedeckt werden muss. Die Einstellung von neuem Personal, Anleitung und die Organisation von Räumlichkeiten bindet natürlich auch wieder Kapazitäten in den Bürgerämtern.

Hinzu kommen aber auch noch andere Zusatzbelastungen für die Bürgerämter. Auch sie sind daran beteiligt, das gerade frisch verabschiedete Bürgergeld Realität werden zu lassen. Zudem bringt die Wohngeldreform eine Menge Arbeit für die Ämter mit.

Doch trotz dieser zahlreichen zusätzlichen Aufgaben will Nöll ganz bewusst nicht an die Bürger appellieren, in den nächs­ten Monaten auf Bürgerdienste zu verzichten. Aber er fügt auch hinzu: »Wenn jemand aber mit seinem Anliegen 90 Tage warten kann, sind wir natürlich nicht traurig.«

Und wie sieht es mit der Briefwahl aus? Das ist in der Tat ein Dilemma. So offensiv wie in der Vergangenheit will man dieses Mal eigentlich nicht für das Briefwählen werben. Schließlich binden auch Briefwähler Kapazitäten. Andererseits vermindert jeder Briefwähler ein erneutes Chaos in den Wahllokalen. 

Doch wie soll das bei der Wiederholungswahl vermieden werden? Vor allem mit Masse. In ganz Berlin gibt es dieses Mal 8.000 Wahlhelfer mehr als bei der Wahl im September 2021. In Friedrichshain-Kreuzberg ist die Rückmeldung schon sehr gut. Von den 4.000 anvisierten Wahlhelfern haben sich schon mehr als 1.500 gemeldet, die dann ein deutlich höheres Erfrischungsgeld erhalten werden.

Es wird außerdem in jedem Wahllokal mehr Wahlkabinen geben. Die langen Schlangen hatte es im vergangenen Jahr auch deshalb gegeben, weil die Wählenden sich deutlich mehr Zeit in der Wahlkabine gelassen hatten, als vorher berechnet. Auch wenn jetzt zumindest die Bundestagswahl wegfällt, will Nöll trotzdem mit mehr Wahlkabinen langen Schlangen entgegenwirken.

Eine andere Rechnung war bei der gescheiterten Wahl in vielen Wahllokalen ebenfalls nicht aufgegangen: Die Zahl der Stimmzettel. Die gingen mancherorts aus. Wie konnte das passieren? Oliver Nöll klärt auf: »Es gibt immer eine Anzahl von Nichtwählern und eine Anzahl von Briefwählern. In Wahllokalen gibt es nie so viele Wahlzettel wie mögliche Wählende. Doch das werden wir dieses Mal ändern. In jedem Wahllokal sollen 100 Prozent der Stimmzettel liegen.«

Es ist dem Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste schon klar, dass er einen weiten Spagat wagt. Einerseits will er die Wahl so gründlich und sicher wie möglich vorbereiten, andererseits will er aber auch den Service der Bürgerämter so wenig wie möglich einschränken. So mutig der Versuch ist, so sehr macht er auch Sinn. Seit Jahren klagen Berliner Bürger über die Dysfunktionalität der Verwaltung. Die missglückte Wahl sah da nur aus wie eine Bestätigung für den Unmut.

Wenn es nun also gelingen sollte, die Wahl gut vorbereitet über die Bühne zu bekommen und gleichzeitig die Bürgerämter am Laufen zu halten, kann das vespielten Kredit wieder zurückholen. Oliver Nöll ist vorsichtig: »Ich bin verhalten optimistisch, aber es gibt viele Unwägbarkeiten.«

Erschienen in der gedruckten KuK vom Dezember 2022.

Wann kommt der Volksentscheid?

»Klimaneustart Berlin« kritisiert Innenverwaltung und verlangt Zusammenlegung mit Berlinwahl

180.547 gültige Unterschriften konnte die Initiative »Klimaneustart Berlin« sammeln. Foto: Klimaneustart Berlin

Es ist geschafft: Das Volksbegehren »Berlin klimaneutral 2030« hat die nötige Zahl von Unterschriften erreicht. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent der 2.434.808 am Stichtag 14. November Stimmberechtigten, also 170.437 Personen, dem Volksbegehren zustimmen. Wie der Landesabtimmungsleiter am Dienstag mitteilte, waren von den 261.841 von den Berliner Bezirksämtern geprüften Unterschriften 180.547 gültig – trotz rund 31 Prozent ungültiger Unterschriften wurde die Mindestzahl also erreicht. Damit ist der Weg zu einem Volksentscheid frei.

Doch schon sieht sich die Initiative mit dem nächsten Problem konfrontiert: Um das für einen erfolgreichen Volksentscheid nötige Quorum von 613.000 Ja-Stimmen zu erreichen, wäre es hilfreich, wenn die Abstimmung mit der Wiederholung der Berlinwahl am 12. Februar zusammenfiele. Danach sieht es indessen derzeit nicht aus. »Mit großem Erstaunen haben wir die Äußerungen aus der SPD-geführten Innenverwaltung wahrgenommen, die sich gegen eine terminliche Zusammenlegung des Volksentscheids zur Änderung der Berliner Klimaziele mit der Wahlwiederholung ausspricht«, beklagt die Initiative in einem offenen Brief an den Senat. Getrennte Wahl- und Abstimmungstermine würden nicht nur Mehrkosten von vielen Millionen und eine zusätzliche Hürde bedeuten, sondern könnte auch den öffentlichen Eindruck erwecken, dass aus politischen Gründen getrennte Termine festgelegt werden.

Tatsächlich sieht das Berliner Abstimmungsgesetz vor, dass Volksentscheide und Wahlen nach Möglichkeit zusammengelegt werden sollen. Dazu kann die Frist von vier Monaten für die Durchführung eines Volksentscheids auf bis zu acht Monate verlängert werden, wenn eine Wahl ansteht. Zwingend vorgesehen ist die Zusammenlegung allerdings nur, wenn bis zur bevorstehenden Wahl noch vier Monate Zeit sind – und das ist bei der Wiederholungswahl nicht der Fall.

»Wenn man sich jetzt davor scheut, es zusammenzulegen, dann kann man es ja gar nicht mehr machen«, kommentiert Wahlhelferin Anne Tursch, die das Chaos 2021 miterlebt hat. Die Formulierungen für Volksentscheide müssten dann allerdings auch einfach gehalten sein, damit es in der Wahlkabine nicht zu lange dauere. Auch für Stadtrat Oliver Nöll wäre eine Zusammenlegung »aus demokratietheoretischen Erwägungen« richtig, »unter den Rahmenbedingungen aber schwierig«.

Bis Mitte Dezember muss der Senat über den Termin entscheiden.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Dezember 2022.