Museum der Dinge gekündigt

Entmietung in der Oranienstraße 25 schreitet voran

15.000 Exponate und 45.000 Dokumente brauchen voraussichtlich ab Juli einen neuen Ort. Foto: JF / Museum der Dringe

Am 27. Mai feiert das Werkbundarchiv sein 50-jähriges Bestehen – doch ob man bei dem Verein, der in der Oranienstraße 25 das Museum der Dinge betreibt, dann in Feierlaune sein wird, steht derzeit auf einem anderen Blatt. Denn Ende November kam die Kündigung für die Räumlichkeiten zum 30. Juni. Damit droht dem Museum der Verlust seiner Ausstellungsflächen sowie der Archiv- und Büroräume.

Verantwortlich für die Kündigung, bei der laut Verein noch nicht einmal die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von einem Jahr eingehalten wurde, ist einmal mehr der Luxemburger Immobilienfonds Victoria Immo Properties V S.à r.­l. Der war bereits 2020 auffällig geworden, als er der im Erdgeschoss ansässigen Buchhandlung Kisch & Co. eine längerfristige Vertragsverlängerung verweigerte. Auch die neue Gesellschaft für bildende Kunst e.V. (nGbK) muss voraussichtlich im August ihre Räume im Haus aufgeben.

Das Werkbundarchiv – Museum der Dinge widmet sich der alltäglichen Produktkultur des 20. und 21. Jahrhunderts und verfügt über eine Sammlung von derzeit rund 15.000 Exponaten, 45.000 Dokumenten und eine umfangreiche Bibliothek und versteht sich als Anlaufpunkt für alle Menschen, die sich kritisch mit der Gestaltung, der Produktion und dem Gebrauch von Produkten unserer Lebenswelt auseinandersetzen wollen.

»Durch die überraschende Kündigung sind die für die kommenden Jahre geplanten und zum Teil schon gestarteten Projekte – Ausstellungen, Veranstaltungen und Kooperationen – gefährdet«, teilt das Museum mit. Insbesondere aber sei es schwierig und kostspielig, innerhalb der Kündigungsfrist geeignete Flächen für das Archiv zu finden.

Museum der Dinge will geplante Veranstaltungen so lange wie möglich durchziehen

Die derzeitigen Flächen umfassen immerhin rund 1.000 Quadratmeter. Tatsächlich ist ohnehin ein Umzug in einen Pavillon auf der Karl-Marx-Allee ge­plant – allerdings erst in 2027. Dieses Zeit muss nun irgendwie überbrückt werden, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

Schon bevor das Archiv 2007 in die Oranienstraße einzog, war es fünf Jahre lang gewissermaßen obdachlos, nachdem es die ständigen Ausstellungsräume im Martin-Gropius-Bau verloren hatte. Doch seitdem ist das Archiv zu einer Institution geworden, deren Partnerschaften ihren besonderen Charakter auch durch die Einbettung in den Kiez erhalten.

Trotz allem gibt man sich kämpferisch: »Das Werkbundarchiv – Museum der Dinge wird so lange wie möglich die geplanten Ausstellungen und Veranstaltungen in der Oranienstraße realisieren, um für das Publikum, alle Ko­opera­tions­partner*innen, die Nachbar*innen und den Kiez da zu sein. Wir hoffen auf die Solidarität und die Unterstützung des Publikums«, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Neben den Herausforderungen, die die Kündigung für das Museum selbst bedeute, beklagt man vor allem den durch Entmietung verursachten, fortlaufenden Verlust gewachsener kultureller und sozialer Orte und Strukturen.

Die Entmietung der Buchhandlung Kisch & Co. hatte 2020 zu einer Reihe von Demonstrationen und Protestveranstaltungen geführt. Der Verlust der Räumlichkeiten konnte allerdings nicht verhindert, sondern nur verzögert werden. Quasi in letzter Minute hatte ausgerechnet die Deutsche-Wohnen-Tochter GSW der Traditionsbuchhandlung einen Mietvertrag für Räume in der Oranienstraße 32 angeboten.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Januar 2023.

Das Ende fürs Vorkaufsrecht?

Bundesverwaltungsgericht kassiert Spekulationsbremse

Haus in der Heimstraße in Berlin-KreuzbergDer Vorkauf des Anstoßes: Dieses Haus hätte nicht an die WBM verkauft werden dürfen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Archivfoto: rsp

Die Nachricht aus Leipzig war ein großer Schock: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet vermutlich das Ende für das kommunale Vorkaufsrecht. Mit diesem Instrument hatte insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg etliche Immobilien dem Spekulationsmarkt entzogen.

Bei Immobilienverkäufen in Milieuschutzgebieten konnten Bezirke bislang zugunsten eines Dritten – etwa einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft – in den Kaufvertrag einsteigen und damit eine drohende Verdrängung der Mieterinnen und Mieter verhindern. Alternativ konnten Käufer eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben, in der sie sich unter anderem verpflichteten, 20 Jahre lang auf mieterhöhende Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten. Doch mit dem mutmaßlichen Aus für das Vorkaufsrecht gibt es auch kein Druckmittel mehr für die Bezirke.

Im konkreten Fall war es um ein Haus in der Heimstraße gegangen, bei dem der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen WBM ausgeübt hatte. Bis 2026 besteht hier zwar noch eine Mietpreisbindung, doch danach bestünde die Gefahr für erhebliche Mietsteigerungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen, so die Argumentation des Bezirks. Doch das Bundesverwaltungsgericht sah es anders als die zwei Vorinstanzen: Allein die Annahme, »dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde«, reiche nicht aus, um das Vorkaufsrecht auszuüben.

Das Urteil – dessen Urteilsbegründung allerdings noch aussteht – »ist ein herber Schlag im Kampf gegen die Spekulation mit Wohnraum und gegen die Verdrängung von Menschen aus ihrer Nachbarschaft«, kommentierte Stadtrat Florian Schmidt auf Twitter.

»20 Jahre sind keine Zeit für eine Stadt«

Der Bundesgesetzgeber müsse schnell eine rechtliche Klarstellung vornehmen und das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten stärken, so Schmidt weiter.

Hier darf sich Schmidt einig wissen mit den Bauministerien der Länder, die sich auf der Bauministerkonferenz Mitte November ebenfalls für eine gesetzliche Sicherung der bisherigen Rechtslage aussprachen – mit einer einzigen Gegenstimme, die erstaunlicherweise aus Bayern kam.

Auch bei einem digitalen Treffen des »Vorkaufsrats XHain« Ende November war das Leipziger Urteil Hauptthema. Die Initiative unterstützt Mieterinnen und Mieter, deren Häuser verkauft werden sollen, bei der Organisation eines Vorkaufs durch eine Genossenschaft oder kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Schon ohne das Urteil laufen die Verfahren, von denen derzeit sieben in der Schwebe sind, nicht immer erfolgreich ab, denn die Frist für den Vorkauf ist mit drei Monaten knapp bemessen und viel Arbeit bleibt an den Bewohnern hängen, die sich oft erst noch organisieren müssen. So wird an dem Abend auch von gescheiterten Bemühungen berichtet.

Nicht zuletzt, da die betroffenen Hausgemeinschaften auch in Konkurrenz zueinander stehen, sei es immer auch willkürlich, wer es schaffe und wer nicht, sagt Aninka Ebert, die den Abend moderierte. Aber auch eine Abwendungsvereinbarung schütze einen nicht unbedingt. »20 Jahre sind eigentlich keine Zeit für eine Stadt.«

Die Hoffnung richtet sich jetzt auf die Urteilsbegründung aus Leipzig, die allerdings noch einige Wochen auf sich warten lassen dürfte. Immerhin besteht die Chance, dass sich das Urteil so spezifisch auf das eine Haus in der Heimstraße bezieht, dass das Vorkaufsrecht für andere Häuser noch zu retten ist.

Um eine Gesetzesänderung wird der Bund trotzdem nicht herumkommen, wenn das bisherige Instrument des Vorkaufsrechts für Milieuschutzgebiete erhalten werden soll.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Dezember 2021.

Aktenaffäre wird nun untersucht

SPD wirft Florian Schmidt Manipulation vor

Florian SchmidtFlorian Schmidt. Foto: psk

Hat er, oder hat er nicht? Die Frage, ob Baustadtrat Florian Schmidt Akten manipuliert hat oder nicht, ist nicht nur in Kreuzberg ein Aufreger. Selbst die in München erscheinende Süddeutsche Zeitung widmet dem derzeit vermutlich bekanntesten Kommunalpolitiker der Republik eine ganze Reportage.

Darin erfährt der Leser, dass in Schmidts Büro eine ihn selbst zeigende Karikatur im Stile Che Guevaras hängt. Damit scheint geklärt, mit wem sich der Stadtrat eher vergleicht: Mit Che oder mit Robin Hood. Als solchen hat ihn der Regierende Bürgermeister Michael Müller bezeichnet, und ihm auch noch ein »Mini-« vorangestellt.

All das sind die Folgen jener Aktenaffäre, die nun so hochkocht, dass sich Schmidt Rücktrittsforderungen, Strafanzeigen und einer Untersuchung der Senatsverwaltung des Inneren gegenüber sieht.

Im Grunde hängt alles mit der unkonventionellen Art zusammen, mit der Schmidt seit Jahren versucht, den Immobilienspekulanten beizukommen. Das Mittel des Vorkaufsrechts hat schon einige Male gegriffen und auch schon Inves­to­ren in die Knie gezwungen. Das Problem bei diesem Konstrukt: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann die Immobilien, für die er das Vorkaufsrecht geltend macht, gar nicht alle selbst kaufen. Also wird das Vorkaufsrecht an solche Investoren weitergegeben, die im Sinne des Bezirks investieren, etwa mit Blick auf die Kreuzberger Mischung, vor allem aber bezahlbaren Wohnraum.

Es war allerdings auch abzusehen, dass Schmidt diese Art von weißen Rittern irgendwann einmal ausgehen würde.

Mit der Gründung von »Diese eG« sollte Abhilfe geschaffen werden. Als die SPD nun Unterlagen zum Kauf von Wohnungen durch »Diese eG« in der Rigaer Straße einsah, fiel ihr auf, dass sie einerseits falsch paginiert waren und dass auch Teile fehlten.

In einer gemeinsamen Fraktionssitzung von Grünen, Linken und SPD räumte Florian Schmidt das zwar ein, sah darin aber keine Manipulation oder ein Versäumnis. »Er wollte verhindern, dass die Inhalte von Akten von CDU und FDP instrumentalisiert und von einem Redakteur des Tagesspiegels zur politischen Agitation genutzt werden«, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD.

In der gleichen Pressemitteilung von 17. Januar stellte die SPD dem Baustadtrat ein Ultimatum bis zum 27. Januar. Bis dahin solle er Einsicht in alle Akten geben, »sonst ist sein Rücktritt unvermeidbar.«

Allerdings wurde inzwischen die Senatsinnenverwaltung tätig. Innensenator Geisel verfügte die Bezirksaufsicht über den Baustadtrat.

Linke hält sich im Fall Florian Schmidt zurück

Konkret heißt das, dass die Vorgänge um die fehlenden Akten nun untersucht werden. Außerdem beschäftigt sich nun auch der Landesrechnungshof mit der »Diese eG«.

Die Grünen sprangen ihrem angeschlagenen Bezirksstadtrat natürlich bei. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann sieht auch keinen Grund dafür, dass Schmidt zurücktreten müsse. Allerdings fanden auch einige Parteifreunde Schmidts Wortwahl in der gemeinsamen Fraktionssitzung ein wenig unglücklich.

Ist Schmidt nun nachhaltig gefährdet oder ist alles nur wieder so ein berühmter Sturm im Wasserglas?

Für Außenstehende ist das nur schwer einzuschätzen. Interessant ist deshalb ein Blick auf den Dritten im Bunde der grün-rot-roten Konstellation im Bezirksamt.

In den vergangenen Monaten waren es stets die Linken, die, vor allem im Falle Bergmannstraße, Florian Schmidt oft sehr hart angegangen sind. Aus ihren Reihen ist jetzt eher beredtes Schweigen zu hören.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Knut Mildner-Spindler gab jüngst der Berliner Morgenpost ein Interview, in dem er unter anderem auch zum Fall Florian Schmidt befragt wurde. Auf die Frage, ob er auch Dokumente vor einer Akteneinsicht herausnehmen würde, meinte Mildner-Spindler, dass das ein ganz normaler Vorgang sei, weil es ja auch um schutzwürdige Belange Dritter oder das öffentliche Interesse gehe. Aber man müsse dann vor Einsichtnahme darüber informieren. Allerdings kann sich Mildner-Spindler nicht erinnern, dass sein Kollege im Bezirksamt dagegen verstoßen hätte.

Das Ultimatum der SPD ist ausdrücklich nicht vom Tisch, obwohl es durch die Untersuchungen von Innenverwaltung und Landesrechnungshof im Grunde überflüssig geworden ist. Wird man nämlich an diesen Stellen fündig und erkennt gravierende Fehler Schmidts, wird er sowieso zurücktreten müssen. Wird er allerdings durch die Untersuchungen entlastet, spielt das Ultimatum der SPD auch keine Rolle mehr.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Februar 2020.

Moviemento in Gefahr

Deutschlands ältestes Kino droht zum Opfer von Immobilienspekulation zu werden

Eckhaus Kottbusser Damm / Boppstraße. Im ersten Stockwerk befindet sich das Kino MoviementoSpekulationsobjekt: Im Eckhaus am Zickenplatz gibt es seit 1907 ein Kino. Foto: rsp

Die Immobilienspekulation macht auch vor Deutschlands ältestem Kino nicht Halt. Nach mehrfachem Besitzerwechsel des Eckhauses am Kottbusser Damm steht jetzt die Gewerbeeinheit, in der das Kino Moviemento residiert, zum Verkauf – für gut zwei Millionen Euro.

Die Nachricht, die die Kino-Betreiber Iris Praef­ke und Wulf Sörgel Mitte Oktober ereilte, war ein Schock. Denn es ist klar: Wenn die knapp 600 Quadratmeter tatsächlich für zwei Millionen über den Tisch gehen, dürfte sich die Miete locker vervierfachen – und das wäre das Aus für einen weiteren Kinobetrieb.

Doch die Schockstarre wich schnell der hektischen Planung. Mit einer Unterstützungs-Kampagne wollen die Kinomacher genug Geld zusammenbekommen, um die Räume der Spekulation zu entziehen, selbst zu erwerben und damit das langfristige Überleben des Kinos zu sichern. 400.000 Euro haben sie bereits privat und im Freundeskreis zusammengekratzt, es fehlen also noch rund 1,6 Millionen Euro.

Ein ambitioniertes Ziel für eine Crowdfunding-Kampagne, aber nicht so aussichtslos, wie es klingen mag. Einerseits besteht durchaus die Hoffnung auf größere finanzielle Unterstützung durch Akteure des gut vernetzten Filmbetriebs, andererseits ist auch der veranschlagte Kaufpreis nicht in Stein gemeißelt.

Der Eigentümer, die Delta Vivum Berlin I GmbH, gehört zum größten Teil der Deutsche Wohnen SE, die Enteignungsforderungen zuletzt mit einer Art Charmeoffensive gekonntert hatte. »Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Geschäftsführer der Deutsche Wohnen schuld daran sein wollen, wenn Deutschlands ältestes Kino schließen muss«, glaubt Wulf Sörgel. Schließlich ist die Immobilie nur eine von Tausenden im Portfolio. »Die wissen wahrscheinlich gar nicht, dass es uns gibt.«

Hier geht es zur Kampagnenseite bei Startnext. Wer ansonsten – mit Geld oder Belohnungen für die Kampagne – helfen kann, schreibt an retter@moviemento.de

Erschienen in der gedruckten KuK vom November 2019.

Handbuch gefunden

Fast könnte man meinen, das Bezirksamt habe beim Aufräumen zufällig ein längst vergessenes Arsenal an Folterwerkzeugen gefunden, mit dem man endlich Immobilienspekulanten das Leben schwer machen kann – nach zwei Jahrzehnten des Zuschauens.

Doch auch wenn es zweifellos politische Versäumnisse – sowohl auf Bezirks-, als auch auf Landesebene – gegeben hat, ist dieser Eindruck falsch. Denn viele der Werkzeuge waren keineswegs schon immer da: Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ist zwar »schon« von 2013, die Möglichkeit, mit Zwangsverwaltung zu drohen, besteht jedoch erst seit April diesen Jahres. Und auch das in letzter Zeit häufig angewandte Vorkaufsrecht des Bezirks wurde erst durch ein Umsetzungskonzept des Senats von 2017 wirklich nutzbar. Die Werkzeuge mögen also vielleicht dagewesen sein, was fehlte, war die Bedienungsanleitung.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Juli 2018.

Drohung gegen Spekulanten

Gut zwei Dutzend Wohnungen stehen in Riehmers Hofgarten leer – und das offenbar teilweise bereits seit Jahren. Anfang Juni sind die verantwortlichen Investoren, die 2012 vier der knapp 20 Häuser des Ensembles erworben haben, vom Bezirksamt aufgefordert worden, diesen Zustand zu ändern. Andernfalls drohen Zwangsmaßnahmen, die von Strafzahlungen bis zum Einsetzen eines Verwalters durch den Bezirk reichen. Möglich macht das das jüngst verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.

Anfang der Achtziger mit Steuergeldern saniert, jetzt ein Spekulationsobjekt: Riehmers Hofgarten. Foto: rsp

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Eigentümer mit Abriss- und Neubauplänen von sich hören gemacht, die verschiedene Medien über den Fortbestand des Yorck-Kinos spekulieren ließen – dessen Existenz nach den Plänen der Eigentümer aber nie in Gefahr war. Baustadtrat Florian Schmidt fordert indessen eine Lösung, bei der auch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft gesichert ist. »Wir lassen uns nicht erpressen«, zitiert ihn die taz. Er kann sich vorstellen, dass die Eigentümer einen Teil der Fläche an einen gemeinnützigen Eigentümer oder eine Wohnungsbaugesellschaft verkaufen, um dieses Ziel sicherzustellen.

Worum es den In­ves­to­ren geht, ist klar: Verdichtung. Denn je größer die Anzahl verkaufbarer Eigentumswohnungen, desto größer der erzielbare Gewinn. Der dürfte sich allerdings beträchtlich schmälern, wenn die Immobilie unter Zwangsmaßnahmen steht. Ein erstes Gespräch zwischen Eigentümervertretern und Bezirksamt hat es bereits gegeben. Bis Mitte Juli haben die Investoren jetzt Zeit, einen »plausiblen Vorschlag« zu machen, um die Maßnahmen abzuwenden.

Richtigstellung: In einer früheren Version dieses Artikels wurde der Eindruck erweckt, die Eigentümer hätten ursprünglich geplant, das Yorck-Kino nicht zu erhalten. Dazu stellen wir richtig: Es war von Anfang an geplant, dass das Kino an gleicher Stelle fortbestehen soll.
Die Redaktion

Bitte beachten Sie die Gegendarstellung der Neue Riehmers Hofgarten GmbH zu diesem Artikel.

Kommentar: Handbuch gefunden

Erschienen in der gedruckten KuK vom Juli 2018.

Bitte die Haie nicht füttern

Es gibt ja immer zwei Sichtweisen: Da sind auf der einen Seite die Mieter, die seit Jahrzehnten im Kiez wohnen und natürlich bleiben möchten, auf der anderen Seite die Zuzügler, die bereit und in der Lage sind, hohe sechsstellige Beträge für eine Kreuzberger Eigentumswohnung locker zu machen. Es wäre ein Wunder, wenn es niemanden gäbe, der versucht, damit Geld zu verdienen. Schaut man sich allerdings die erzielbaren Margen beim Handel mit Wohnraum an, dann wird klar, dass da etwas ganz gehörig schief läuft. Wohnungseigentum ist ja nicht per se böse – aber wenn dadurch Menschen, die seit Ewigkeiten hier leben, einfach abgeschoben werden, dann sollte sich der frischgebackene Eigenheimbesitzer fragen, ob er nicht den Kiez verrät, der eigentlich Auswahlkriterium bei der Wohnungssuche war. Und ob es nicht sozialverträgliche Lösungen gibt – ohne einen gutverdienenden Immobilienhai als Mittelsmann.

Erschienen in der gedruckten KuK vom Oktober 2012.