Genussinitiative scheitert mit Volksbegehren

Schon vor Ablauf der Frist am 25. Mai um 15 Uhr hatte die Genussinitiative ihr Scheitern beim Volksbegehren zur Wahlfreiheit der Wirte eingestanden. Bereits am Sonntagmorgen lag die Pressemitteilung vor, in der Thoma Michel, Sprecher der Initiative, mitteilte, dass es nicht gereicht habe. Am Dienstag war es dann quasi amtlich. Der Landeswahlleiter gab bekannt, dass zwar noch längst nicht alle Unterschriften geprüft worden sein, doch er konnte sich bereits darauf festlegen, dass rund 100.000 Unterstützer fehlten.

Damit hat die Genussinitiative ihr Ziel von 171.000 Unterschriften mehr als deutlich verfehlt. Soviel wären notwendig gewesen, um über das Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Wäre es zu dem gekommen, hätte die Initiative etwa zehn Mal so viele Wähler an einem Tag an die Urne bringen müssen, wie sie in vier Monaten für die Unterschriftenaktion mobilisieren konnte.

Trotzdem heißt es in der Presseerklärung: „Dennoch ist die Initiative für Genuss Berlin sehr stolz auf das Erreichte“. Allerdings stellte Michel auch die plebiszitären Möglichkeiten in Frage:  „Abschließend wird festgestellt, dass ein Volksbegehren als Bürgerinstrument mit einem Mini-Budget aus Kleinspenden und Eigenbeiträgen nicht durchführbar ist. Die Erreichung der zweiten Stufe wäre nur mit einer wahlkampfmäßig geführten Kampagne im großen Stil machbar, wie ein Vergleich mit den beiden vorangegangenen Berliner Volksbegehren zeigt. Hier stellt die Initiative die Frage: Ist unter diesen Bedingungen ein Volksbegehren überhaupt noch ein basisdemokratisches Werkzeug?“

Auch Nichtraucher für Entscheidungsfreiheit

Die IGKW informierte am Marheinekeplatz über die Probleme der Kneipen

Foto: pskDie IGKW informierte am Marheinekeplatz über die Probleme der Kneipen Foto: psk

Die Interessengemeinschaft Kreuzberger Wirte hat sich erstmals in der Öffentlichkeit präsentiert. Mit einem Stand an der Marheineke-Halle machten Kneipenbesitzer aus dem Kiez auf die Probleme der örtlichen Gastronomie aufmerksam. Bei dieser Gelegenheit sammelten sie auch rund 100 Unterschriften für das Volksbegehren der Genussinitiative, die die Entscheidung, ob in Kneipen geraucht werden darf oder nicht, den jeweiligen Wirten überlassen will. Eine erstaunlich hohe Anzahl von Nichtrauchern gab dabei im übrigen ihre Unterschrift für das Volksbegehren ab. Sie begründeten ihr Votum damit, dass sie sich durch ihre Teilnahme gegen die wachsende staatliche Regulierung wenden wollten.

Insgesamt zeigten sich die teilnehmenden Wirte mit dem Ergebnis dieser ersten öffentlichen Veranstaltung sehr zufrieden. Weitere Aktionen werden bereits vorbereitet.

Glück und Pech und Willkür

»Glücksrad könnte auch zu Jubel führen, und Sie wissen, das dürfen Sie nicht.« Diese Auskunft einer Mitarbeiterin des Umweltamtes war wenig hilfreich für Gerald, Wirt des Anno64, der unlängst sämtliche Konzerte in seiner Kneipe bis auf weiteres absagen musste und jetzt nach Alternativen sucht. Denn für Live-Musik fehlt ihm die passende Konzession, und ohne beträchtlichen finanziellen Aufwand für Lärmschutzmaßnahmen und Gutachten wird sich daran auch nichts ändern. Denn was schon immer geduldet wurde, wird auf einmal behördlich verfolgt. Und damit ist Gerald nicht alleine. Die meisten Gastwirte im Kiez hatten schon Besuch vom Ordnungsamt und fühlen sich immer mehr gegängelt. Daher lud die KuK eine Reihe von Wirten zu einem Treffen ein, um über die Problematik zu sprechen.

Joachim vom Valentin konnte von ähnlichen Problemen berichten. Für seinen »Kabarettistischen Jahresrückblick« hatte er eigens eine Sondergenehmigung für 200 Euro beantragt – nachdem er einen längeren Behördenmarathon zwischen Ordnungs- und Umweltamt absolviert hatte. Dabei nützt ihm der teure Wisch im Zweifelsfall auch nichts, sollte es Beschwerden über Lärmbelästigungen geben. Und die gibt es bei fast jedem Gastronom, und sei es, weil er seine Gäste vorschriftsmäßig zum Rauchen vor die Tür schickt.

Vor die Tür schicken muss auch Sylvia ihre Gäste, denn weil es im hinteren Bereich Billard und Kicker gibt, herrscht im Logo trotz eigens eingerichtetem Raucherraum Rauchverbot. Gerade im Winter gehen da viele Gäste lieber gleich nach Hause statt noch auf ein Bier wieder reinzukommen. Andere Wirte, wie zum Beispiel Andreas vom Backbord, gerieten in Konflikt mit der behördlichen Definition von »zubereiteten Speisen«: Obwohl das Backbord unter die Einraumkneipenregelung des Bundesverfassungsgerichtes fällt, darf er das Rauchen nicht erlauben, ohne sein Essensangebot einzustellen. Genau das hat er jetzt getan, denn seinen Gästen ist die Möglichkeit, auch im Winter im Warmen zu rauchen, wichtiger.

»Glück und Pech und Willkür finden momentan ganz unten statt«, meint Andreas. Denn häufig scheint es von der Tagesform der Kontrolleure abzuhängen, was erlaubt sein soll und was nicht oder welche Bußgelder fällig werden.

So erntete dann auch Sylvias Vorschlag, sich einen gemeinsamen Rechtsbeistand zu suchen, der auch die einzelnen laufenden Verfahren miteinander vergleicht, regen Zuspruch. Überhaupt würde sie gerne eine Art Interessensgemeinschaft gründen, die dem Erfahrungsaustausch dienen soll. Zwar wurden organisatorische Details noch vertagt, doch einigte man sich darauf, sich auf jeden Fall wiedertreffen zu wollen. Dann sollen auch weitere ‚Schlachtpläne‘ geschmiedet werden, um die schwierige Situation gemeinsam zu meistern. Gefragt sein werden einerseits Ideen, wie die Bedrohung der Kneipenkultur auch politisch zu thematisieren ist, andererseits gilt es, die Probleme auch als Chance für neue Konzepte wahrzunehmen und zu nutzen. So hat etwa Gerald gerade ein neues Programm angekündigt – mit wöchentlichen Terminen für Kartenspiel und After-Work-Partys, letztere sogar mit Glücksrad. Jetzt kann er nur hoffen, dass der Jubel unbemerkt bleibt.

Der Wirtestammtisch trifft sich wieder am 16.3. um 18:00 Uhr im Mrs. Lovell’s in der Gneisenaustraße 53. Weitere interessierte Gastwirte sind herzlich eingeladen vorbeizukommen.

Erschienen in der gedruckten KuK vom März 2009.